Zweitwohnsitz in Spanien, Zweitwohnsitz im Ausland
Ein zweites Zuhause in Spanien! Unter der Sonne im Ausland nach Hause kommen. Vielleicht leben Sie schon seit einiger Zeit mit diesem Traum, oder vielleicht haben Sie ihn wahr gemacht. Aus Erfahrung wissen wir, dass es zu diesem Thema viele Fragen gibt, denn es gibt viele finanzielle und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. MedVilla Spanien informiert Sie gerne darüber, damit Sie später die richtige Wahl treffen können.
Zweitwohnsitz in Spanien – die Erbschaftssteuer
Wie sieht es mit der spanischen Erbschaftssteuer aus, mit der Ihre Erben rechnen müssen, wenn Sie Ihren Zweitwohnsitz in Spanien verlassen? In Spanien gibt es große regionale Unterschiede hinsichtlich der Befreiungen und Sätze von der Erbschaftssteuer.
Die meisten Länder erheben Erbschaftssteuer, wenn Sie Immobilien in diesem Land hinterlassen. Auch wenn Sie nicht in diesem Land leben. Spanien ist keine Ausnahme. Die spanische Regierung hat Ausnahmen und Sätze festgelegt. Diese gelten grundsätzlich, wenn die spanische Immobilie an Personen geerbt wird, die nicht in Spanien leben. Die 17 autonomen Regionen, in die Spanien unterteilt ist, haben die Befugnis, von den nationalen Regeln abzuweichen. Diese Abweichungen kommen fast immer dem Steuerzahler zugute. Denn es gelten höhere Freibeträge und/oder hohe Abschläge auf die fällige Erbschaftssteuer. Bisher galten die regionalen Regelungen nur für in Spanien lebende Erben. Der Europäische Gerichtshof entschied im September 2014, dass es sich dabei um eine rechtswidrige Diskriminierung handele. Seitdem können sich auch Einwohner anderer EU-Mitgliedstaaten auf die Anwendung der regionalen Regelungen verlassen.
Zweitwohnsitz in Spanien – Doppelte Erbschaftssteuer?
Belgien, die Niederlande und Spanien haben kein Abkommen geschlossen, das eine Doppelbesteuerung der Erbschaftssteuer verhindert. Wenn Sie jedoch als Einwohner Belgiens oder der Niederlande sterben, können sich Ihre Erben auf das Doppelbesteuerungsdekret 2001 berufen. Grundsätzlich können Ihre Erben die Erbschaftssteuer, die sie in Spanien zahlen, von der Erbschaftssteuer abziehen, die sie in Belgien oder den Niederlanden zahlen müssen Niederlande. . Wenn die Erbschaftssteuer für Ihr zweites Zuhause in Spanien jedoch niedriger ist als der spanische Steuerbescheid, dürfen sie nur den geringeren Betrag abziehen. Wenn der überlebende Partner in Belgien oder den Niederlanden keine Erbschaftssteuer zahlen muss, kann er die spanische Erbschaftssteuer nicht anrechnen. Wenn Sie Kinder haben, ist es vorteilhafter, ihnen in Ihrem Testament den Zweitwohnsitz in Spanien zu hinterlassen. Und um Ihrem Partner weitere Vermögenswerte zuzuweisen
Zweitwohnsitz in Spanien. Große regionale Unterschiede bei der Erbschaftssteuer in Spanien.
Um die großen regionalen Unterschiede zu veranschaulichen, vergleichen wir die Erbschaftssteuer, die ein Ehegatte in verschiedenen spanischen Regionen zahlen muss. In diesem Beispiel gehen wir von einer Bruttoerbschaft spanischen Vermögens in Höhe von 500.000 € aus.
National | Andalusien | Valencia | Balearen | Katalonien | |
---|---|---|---|---|---|
Bruttoerbe | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € | 500.000 € |
Befreiung | 15.957 € | 1.000.000 € | 100.000 € | 25.000 € | 100.000 € |
Erbschaftssteuer | 106.022 € | Null | 81.762 € | 4.750 € | 57.000 € |
Rabatt | – | – | 50 % | – | 99 % |
Bezahlen | 106.022 € | Null | 40.882 € | 4.750 € | 570 € |
Nach den nationalen Vorschriften beträgt der Freibetrag für Ehegatten weniger als 16.000 €. In den Regionen Valencia und Katalonien liegt der Freibetrag mit 100.000 € deutlich höher. In Andalusien gibt es seit 2018 sogar einen Freibetrag von 1.000.000 € für Ehegatten. Das bedeutet, dass der Ehegatte in diesem Beispiel überhaupt keine Erbschaftssteuer zahlen muss.
Auf den Balearen zahlt der Ehegatte nur 1 % auf die ersten 700.000 € des steuerpflichtigen Wertes. Valencia wendet die nationale Tariftabelle mit Prozentsätzen von bis zu 34 % an. Der Ehepartner erhält jedoch 50 % Rabatt auf die berechnete Steuer. In Katalonien hat der Ehegatte nicht nur Anspruch auf einen relativ hohen Freibetrag und günstige Tarife. Aber auch der Ehegatte erhält einen Rabatt von mindestens 99 % auf die zu berechnende Erbschaftsteuer. Dadurch muss er per Saldo auch in Katalonien nahezu keine Erbschaftssteuer zahlen.
Zweitwohnsitz in Spanien – Ungünstige Fälle der Erbschaftssteuer
Die höheren Befreiungen und Tarifnachlässe in bestimmten autonomen Regionen gelten nicht für alle. Sie sind jedoch den unmittelbaren Familienangehörigen vorbehalten, etwa dem überlebenden Ehegatten und den Kindern. Für unverheiratete Lebenspartner besteht grundsätzlich keine Befreiung. Und in Spanien kann die Quote bis zu 68 % betragen. Während in Belgien und den Niederlanden oft die gleiche hohe Befreiung und der gleiche Steuersatz gelten wie für Verheiratete. Diese Situationen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Indem beispielsweise dem Partner kein spanisches Vermögen hinterlassen wird, kann eine Menge Erbschaftssteuer eingespart werden. Auch eine Hypothek auf das spanische Eigenheim kann sich in einem solchen Fall vorteilhaft auswirken. Weil es die Steuerbemessungsgrundlage für die spanische Erbschaftssteuer verringert.
Weitere Fragen zu einem Zweitwohnsitz in Spanien
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